“Lehrlingshackathon”- AGBs und Teilnahmebedingungen

Version 1.2 vom 10. März 2023

Der “Lehrlingshackathon” ist eine innovative blended learning Bildungsinitiative, die sich an Lehrlinge aller Lehrberufe und Geschlechter richtet. Die folgenden AGBs gelten daher gleichermaßen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Zur besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird an einigen Stellen nur eine Form verwendet, es sind jedoch immer alle Geschlechter angesprochen.

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGBs”) gelten für die Teilnahme an allen Bildungsangeboten, einschließlich des “Lehrlingshackathons” sowie weiterer Workshops, Schulungen, Seminare, Online Kurse, Webinare sowie andere Lernformate und -inhalte die von der Apprentice Tech GmbH (“Anbieter”) organisiert werden. Die AGBs gelten für Ausbildungsbetriebe und deren Lehrlinge, Geschäftspartner, sowie sonstige natürliche und institutionelle Kunden, die sich für die Teilnahme an einem der genannten Bildungsangebote des Anbieters anmelden.

II. Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme am “Lehrlingshackathon” ist die Anmeldung des Lehrbetriebs sowie im Anschluss die des Lehrlings/der Lehrlinge erforderlich.

Durch die Anmeldung des Ausbildungsbetriebs und des Lehrlings zur Teilnahme am “Lehrlingshackathon” erklären sich der Ausbildungsbetrieb und der Lehrling mit den vorliegenden AGBs einverstanden und an diese gebunden

  • Anmeldung des Lehrbetriebs

  1. Die Anmeldung von Ausbildungsbetrieben erfolgt durch Mitarbeiter:innen des Betriebs. Dabei werden u.a. folgende Daten des Unternehmens bekanntgegeben: Name des Unternehmens, Gesellschaftsform, Straße, PLZ, Ort, Anzahl der Lehrlinge im Betrieb, Name und Kontaktdaten der Ansprechperson im Unternehmen, voraussichtliche Anzahl der Teilnehmenden an der Bildungsmaßnahme. Die Anmeldung zum Newsletter ist optional. Die Anmeldung erfordert die Zustimmung zur Datenschutzerklärung des Anbieters.
  2. Durch die Anmeldung des Betriebs wird ein Einverständnis erteilt, dass der teilnehmende Betrieb auf der Website des Anbieters mit dem Logo des Betriebs veröffentlicht wird. Der Lehrbetrieb wird ebenso bei der veröffentlichten Projektarbeit der teilnehmenden Lehrlinge mit dem Namen des Betriebs und dem Logo präsentiert.

2. Anmeldung des Lehrlings

  1. Die Teilnahme am “Lehrlingshackathon” steht grundsätzlich Lehrlingen österreichischer Ausbildungsbetriebe offen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung ein Lehrverhältnis im Sinne des österreichischen Berufsausbildungsgesetzes (BAG) absolvieren. Ausnahmen können mit dem Anbieter bilateral vereinbart werden.
  2. Die Anmeldung zum “Lehrlingshackathon” erfolgt durch den Lehrling in Abstimmung mit seinem Ausbildungsbetrieb über die Plattform lehrlingshackathon.at. Bei der Anmeldung des Lehrlings werden u.a. folgende Daten angegeben:Vorname, Nachname, Land, PLZ, Ort, Telefon, E-Mail-Adresse, Berufsfeld, Lehrberuf, Geburtsdatum, aktuelles Lehrjahr, Programmiererfahrung. Der Lehrling muss den Teilnahmebedingungen und der Datenschutzbestimmung zustimmen.
  3. Der Lehrling benötigt für die Teilnahme einen PC oder Laptop mit Internetanschluss, Kamera, Mikrofon und Maus. Bei Live Online Veranstaltungen erfolgt die Kommunikation größtenteils über MS Teams, im Ausnahmefall wird eine Alternative durch den Anbieter bekannt gegeben. Die Kommunikation über MS Teams kann über den Webbrowser oder eine installierte Software erfolgen.
  4. Die Kosten für die Teilnahme am “Lehrlingshackathon” werden transparent bei der Anmeldung ausgewiesen. Bis zu 100% der Kosten können durch die Digi-Scheck Förderung gedeckt werden. Im Anschluss an die Anmeldung erhält der Lehrling automatisch per E-Mail einen Link zum vorgefüllten Förderantrag, der sofort digital signiert werden kann. Die Förderabwicklung wird direkt vom Bildungsanbieter übernommen.
  5. Sollte ein Lehrling nicht förderberechtigt sein, hat der ausbildende Betrieb die Möglichkeit, die Kosten für die Teilnahme am Hackathon zu übernehmen. Andernfalls kann der Lehrling leider nicht teilnehmen oder muss die Teilnahmegebühr selbst tragen. Falls die Förderberechtigung bereits vor dem Hackathon ausgeschlossen ist, besteht für den Ausbildungsbetrieb die Möglichkeit, einen oder mehrere Gutschein-Codes zu erwerben. Diese Codes können dann von den Lehrlingen bei der Anmeldung zum Hackathon verwendet werden.
  6. Eine Abmeldung des Lehrlings vom Hackathon ist 21 Tage vor dem Hackathon kostenfrei möglich. Die Abmeldung hat schriftlich über eine E-Mail mit einem eindeutigen Titel wie z.B. “Abmeldung vom Lehrlingshackathon” an lehrlingshackathon@apprentigo.io und unter Angabe von Vor-/Nachname des Lehrlings, Name des Lehrbetriebs und Angabe des Bundeslandes zu erfolgen.
  7. Falls ein Lehrling an einem Hackathon nicht teilnehmen kann, ist es erforderlich, den Anbieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Im Falle einer Absenz aufgrund von Krankheit oder einem Unfall muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden. Sollte ein Lehrling ohne vorherige Ankündigung fernbleiben, wird das zuständige Ausbildungsunternehmen benachrichtigt, und die anfallenden Teilnahmekosten müssen vom Unternehmen übernommen werden.
  8. Das Ausbildungsunternehmen hat spätestens 5 Arbeitstage vor dem Hackathon die Möglichkeit, einen Ersatzlehrling zu benennen, der anstelle des fehlenden Lehrlings teilnehmen kann, sofern der Ersatzlehrling die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
  9. Die Teams der teilnehmenden Lehrlinge werden je nach ihren Lehrberufen und Vorerfahrungen in verschiedene Kompetenzgruppen unterteilt. Die Regeln für die Einteilung sind auf der Website des “Lehrlingshackathons” veröffentlicht. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Einstufung der Teilnehmer in die jeweiligen Kompetenzgruppen nach eigenem Ermessen vorzunehmen.
  10. Es ist erforderlich, dass die Lehrlinge am Nachmittag (ca. 14:00) des “Lehrlinghackathons” eine Teilnehmerliste digital unterzeichneten. Die Teilnahme und Unterzeichnung der Teilnehmerliste ist eine Voraussetzung für die Förderung durch die Förderstelle.
  11. Die Lehrlinge haben sich während des Hackathons an einen Verhaltenskodex zu halten. Folgendes ist untersagt:

  • Hass: Jegliche Form von Hassrede, Diskriminierung oder Belästigung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale
  • Aggression: Jede Form von Aggression, Gewalt oder Drohungen gegenüber anderen Teilnehmern, Organisatoren oder Einrichtungen
  • Intoleranz: Intolerantes oder respektloses Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, Organisatoren oder Einrichtungen
  • Zerstörung und mutwillige Veränderung der Arbeit anderer Teams oder des Anbieters
  • Betrug: Jegliche Form von Betrug, einschließlich der Verwendung von unrechtmäßigen Mitteln, um die Leistung der eigenen Arbeit zu erhöhen oder die Leistung anderer Teams zu beeinträchtigen


Diese Regeln sind wichtig, um ein respektvolles und konstruktives Umfeld zu schaffen, in dem alle Lehrlinge sicher und effektiv arbeiten können.

Bei einem Verstoß wird der teilnehmende Lehrling/die teilnehmenden Lehrlinge ermahnt. Bei einem gröberen Verstoß bzw. Wiederholung behält sich der Anbieter das Recht vor, Teams oder einzelne Personen von der Teilnahme bzw. dem Wettbewerb auszuschließen. In diesem Fall ist das Ausbildungsunternehmen verpflichtet, die Kosten des Lehrlings zu tragen, falls diese:r durch den Ausschluss nicht mehr gefördert werden kann.

Kommt es durch den entstandenen Schaden, der durch teilnehmende Lehrlinge oder den Lehrling des Lehrbetriebs verursacht wurde, zu einer Unterbrechung der Lehrveranstaltung bzw. kann die Lehrveranstaltung nicht mehr fortgesetzt werden, so haftet der Lehrbetrieb des Lehrlings für den entstandenen Schaden. Der Lehrling bzw. die teilnehmenden Lehrlinge haften in diesem Fall nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. 

VII. Urheberrecht und Veröffentlichung von Projekten

  1. Die Teilnehmenden räumen dem Anbieter mit der Einreichung der Projekte das nicht-ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den während des “Lehrlingshackathons” entstandenen Projekten ein. Der Anbieter ist berechtigt, die eingereichten Projekte unentgeltlich auf unbegrenzte Zeit auf der Website des Anbieters lerhlingshackathon.at, den Webseiten von Partnern und anderen Social Media Kanälen wie LinkedIn, Facebook, Instagram zu veröffentlichen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Die Teilnehmenden behalten jedoch das Urheberrecht an ihren Projekten, sofern keine anderen Rechte durch Dritte vorliegen. Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Projekte keine Rechte Dritter verletzen und haften für eventuelle Ansprüche Dritter. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen des Urheberrechts oder anderer Rechte Dritter, die im Zusammenhang mit den eingereichten Projekten entstehen könnten.

VI. Haftung

  1. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die den Lehrlingen oder den Ausbildungsbetrieben im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform oder der Teilnahme am “Lehrlingshackathon” entstehen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
  2. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform oder für die ständige Verfügbarkeit der Lernressourcen, die im Rahmen des “Lehrlingshackathons” bereitgestellt werden. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für Störungen, die aufgrund höherer Gewalt, technischer Probleme oder sonstiger Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters entstehen.
  3. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Lernressourcen auf der Plattform vollständig oder fehlerfrei sind oder dass sie den Anforderungen der Lehrlinge oder Ausbildungsbetriebe entsprechen.
  4. Für den Inhalt der Projekte, die von den Lehrlingen im Rahmen des “Lehrlingshackathons” eingereicht werden, sind ausschließlich die Lehrlinge selbst verantwortlich. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der Projekte.
  5. Die Ausbildungsbetriebe haften für sämtliche Schäden, die durch ihre Lehrlinge im Rahmen des “Lehrlingshackathons” verursacht werden, insbesondere für Schäden, die durch Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen, den Verhaltenskodex oder das Urheberrecht entstehen.


Falls Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte an den Projekten geltend machen, haften die Teilnehmenden dafür und müssen den Anbieter insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen. Zudem sollten die Teilnehmenden darauf hingewiesen werden, dass der Anbieter keinerlei Haftung für Verletzungen des Urheberrechts oder anderer Rechte Dritter übernimmt, die im Zusammenhang mit den eingereichten Projekten entstehen könnten.

  1. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen, den Verhaltenskodex oder das Urheberrecht Teams oder einzelne Lehrlinge von der Teilnahme oder dem Wettbewerb auszuschließen. In diesem Fall haftet das Ausbildungsunternehmen für sämtliche Kosten, die dadurch entstehen.

VII. Änderungen der Teilnahmebedingungen

  1. Es gelten die Teilnahmebedingungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Webseite des “Lehrlingshackathons” veröffentlicht sind. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern. Änderungen gelten ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf der Webseite des “Lehrlingshackathons”. Es liegt in der Verantwortung der Teilnehmenden, sich regelmäßig über Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren.

VIII. Salvatorische Klausel

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

IX. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
  2. Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme am “Lehrlingshackathon” oder den AGBs vereinbaren die Parteien die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien, Österreich.

X. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurden.
  2. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erlangen ihre Gültigkeit ausschließlich in schriftlicher Form. Dies betrifft ebenfalls die Aufhebung der Klausel, die die Schriftform vorschreibt.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am “Lehrlingshackathon”.
  4. Die Apprentice Tech GmbH behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

Bei Fragen oder Anliegen in Bezug auf den “Lehrlingshackathon” oder die zugehörigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) können Sie uns per E-Mail an lehrlingshackathon@apprentigo.io erreichen.